CS-25

Die CS-25 ist eine von der EASA herausgegebene Bauvorschrift über die Bauartzulassung für Großflugzeuge („Certification Specifications for Large Aeroplanes“).

Diese CS gilt für große, turbinengetriebene Flugzeuge. Eine explizite Begrenzung der Flugzeugmasse ist nicht angegeben (CS 25.1).

Sie beschreibt die Mindestanforderungen, die für die Zulassung (Zertifizierung) eines Flugzeugs dieser Klasse erfüllt werden müssen. Hat der Hersteller des Flugzeugs alle Punkte ausreichend nachgewiesen, stellt die Zulassungsbehörde eine Musterzulassung aus.

Weblinks

  • Downloads der einzelnen Abschnitte von CS-25 auf der Website der EASA
Europäische Bauvorschriften für Luftfahrzeuge

Flugzeug: CS-22 (Segelflugzeuge und Motorsegler) | CS-23 (Motorflugzeuge) | CS-25 (Großflugzeuge) | CS-LSA (Light Sport Aircraft)

Hubschrauber: CS-27 (Hubschrauber bis 3175 kg) | CS-29 (Hubschrauber ab 3175 kg) | CS-VLR (Sehr leichte Hubschrauber)

Ballon: CS-31HB (Heißluftballon) | CS-31GB (Gasballon) | CS-31TGB (Gefesselte Gasballons)

Ungültig: CS-VLA, überführt in CS-23 | CS-23Light, geplant heute CS-LSA (Leichtflugzeuge)