Außerortsstraße

Alte Landstraße (Allee) in Mecklenburg

Als Außerortsstraße (englisch rural road) werden im Verkehrswesen Straßen bezeichnet, die sich außerhalb geschlossener Ortschaften jenseits der Ortstafel befinden. Pendant ist die Innerortsstraße.

Allgemeines

Die Außerortsstraße ist keine eigenständige Straßenkategorie, sondern gehört bei den stärker Kfz-belasteten Strecken meist zu den Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen. Sie weist außer dem Straßenkörper und ggf. einem begleiten Geh- und Radweg meist keine begleitende Bebauung auf. Die Außerortsstraße ist ein verkehrsrechtlicher Rechtsbegriff insbesondere des § 11 Abs. 2 StVO, wonach auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung die Fahrzeuge eine Rettungsgasse zu bilden haben. Außerdem müssen sich die Verkehrsteilnehmer ab dem Ortsausgangsschild an die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für außerorts halten.

Arten

Führen Außerortsstraßen durch geschlossene Ortschaften (Gemeinden, Städte) hindurch, werden sie gemäß § 5 Abs. 4 FStrG zur Ortsdurchfahrt. Dadurch ändert sich der Straßenbaulastträger – einwohnerabhängig – und wechselt bei Städten mit uber 80.000 Einwohnern zur Gemeinde. In mleineren Orten bleibt die Straßenbaulast für die Fahrbahn gleich, Gehwege und Parkplatze sind dann in Baulast der Gemeinde.

Zu den Außerortsstraßen gehören die Landstraße und die Gemeindeverbindungsstraße, während Ausfallstraßen bis zum Ortsschild und Ringstraßen meist Innerortsstraßen sind. Kraftfahrstraßen und – international – Autobahnen innerhalb geschlossener Ortschaften werden als Außerortsstraßen klassifiziert. Dazu gehört auch eine Ringautobahn, die als außerorts definiert wird. Hierunter fallen auch Autobahnen und autobahnähnliche Straßen (unter anderem Kraftfahrstraßen), die innerhalb bebauter Gebiete angelegt wurden (aber straßenverkehrsrechtlich außerhalb der geschlossenen Ortschaft verlaufen und wo die Straßenbaulast beim Bund verbleibt). Diese Gleichstellung von Autobahn und Außerortsstraßen ergibt sich aus § 11 Abs. 2 StVO.

Statistik

Die Fahrleistung von Lastkraftwagen verteilte sich 1996 in Deutschland nach der erbrachten Fahrleistung wie folgt auf die Straßenarten:[1]

Straßenkategorie Fahrleistung
in Tonnenkilometer
Autobahnen 50,7 %
Außerortsstraßen 30,4 %
Innerortsstraßen 18,9 %

LKW erbringen den größten Teil ihrer Fahrleistung auf den Autobahnen, gefolgt von den Außerortsstraßen.

Sonstiges

Außerortsstraßen können aus zwei bis sechs Fahrstreifen bestehen, wobei ab vier Fahrstreifen auch Mittelstreifen möglich sind.[2]

  • Außerortsstraßen liegen gemäß StVO zwischen folgenden Verkehrsschildern:
  • Ende einer Innerortsstraße (Zeichen 311-50 StVO)
    Ende einer Innerortsstraße
    (Zeichen 311-50 StVO)
  • Beginn einer Innerortsstraße (Zeichen 310-50 StVO)
    Beginn einer Innerortsstraße
    (Zeichen 310-50 StVO)

Im Gegensatz zu Innerortsstraßen haben Außerortsstraßen häufig keinen Straßennamen, sondern tragen eine Nummer (wie beispielsweise A1 oder B1) oder auch haben gar keine Bezeichnung und werden lediglich als Gemeindeverbindungsstraße zwischen Ort A und Ort B bezeichnet.

International

Schweiz

In der Schweiz gibt es etwa 34.000 Kilometer Ausserortsstrassen, auf denen rund ein Drittel der Verkehrsleistungen erbracht werden. Im langjährigen Durchschnitt sterben 54 Prozent aller Straßenverkehrsopfer auf Ausserortsstrassen.[3]

USA

In den USA sind Interstate Highways im Regelfall so gebaut, dass sie an Ortschaften vorbeiführen oder Städte überbrücken. Die Folge sind teilweise sehr lange Anschlussstellen, die ebenfalls zu den Außerortsstraßen gehören.

Siehe auch

Literatur

  • Wolfgang Pietzsch, Günter Wolf: Straßenplanung. Werner Verlag, München 2005, ISBN 3-8041-5003-9.
Commons: Außerortsstraße – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Jens Borken/Andreas Patyk/Guido A. Reinhardt, Basisdaten für ökologische Bilanzierungen, 1999, S. 64
  2. Gerd Steierwald/Hans-Dieter Künne/Walter Vogt, Stadtverkehrsplanung, 1994, S. 169
  3. Uwe Ewert/Patrick Eberling, Sicherheit auf Ausserortsstrassenin, 2009, passim
Normdaten (Sachbegriff): GND: 7731449-9 (lobid, OGND, AKS)
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